Zusammenfassung des Urteils AGVE 2002 18: Versicherungsgericht
Der Text behandelt die Fälligkeit und Verjährung bei der Nachzahlung gemäss § 133 Abs. 1 ZPO. Es wird erklärt, dass der Eintritt der günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb von zehn Jahren seit Rechtskraft des Urteils liegen muss, damit die Nachzahlungsforderung fällig wird. Die zehnjährige Verjährungsfrist beginnt erst ab Fälligkeit der Forderung zu laufen. Der Entscheid des Obergerichts, 4. Zivilkammer, vom 18. Dezember 2001 betrifft den Fall von M.H.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2002 18 |
Instanz: | Versicherungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 18.12.2001 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 18 § 133 Abs. 1 ZPO.Fälligkeit und Verjährung bei der Nachzahlung. Der Eintritt der günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 133 Abs. 1 ZPO muss innerhalb, die Anordnung der Nachzahlung hingegen nicht innerhalb derzehn Jahre seit Rechtskraft des Urteils liegen, da erst mit dem Eintrittder... |
Schlagwörter: | Zahlung; Eintritt; Fälligkeit; Verjährung; Verhältnisse; Forderung; Obergericht/Handelsgericht; ünsti-; Sinne; Anordnung; Rechtskraft; Urteils; Zahlungsforderung; Verhält-; Verjährungs-; Entscheid; Obergerichts; Zivilkammer; Sachen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.